Zuschüsse

Die BDKJ Diözesanstelle berät in Zuschussfragen der unterschiedlichsten Bereiche, vor allem bezüglich Zuschüsse der Jugendringe und Zuschüsse des Jugendhaus Düsseldorf e.V.

  • Die Zuschussrichtlinien für örtliche Freizeitmaßnahmen wie z.B. Zeltlager erfährt man über den zuständigen BDKJ Kreis- oder Stadtverband, über den Kreis- bzw. Stadtjugendring oder auch über die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit.
  • Auch viele kommunale Gemeinden und Städte vergeben Zuschüsse in unterschiedlichsten bereichen für die Jugendarbeit in ihrem Ort!

Folgende Zuschüsse können über die BDKJ Diözesanstelle beantragt werden:

  • Mitarbeiterbildungsmaßnahmen (MAB)
  • Jugendbildungsmaßnahmen (JBM)

Antragsberechtigt für Jugendbildungsmaßnahmen über Landkreisebene sind laut Beschluss des BDKJ-Landesvorstandes vom 29.10.2009 BDKJ Mitgliedsverbände, BDKJ Diözesanverbände, (Erz-)Bischöfliche Jugendämter. Für das Bistum Augsburg sind der Neue Weg, das Offene Seminar, die Schönstattjugendgemeinschaften, die Fokolarbewegung sowie Träger auf Pfarreiebene bis auf weiteres von der Förderung ausgeschlossen.

Gemeinsamkeiten von MAB und JBM

Unterschiede von MAB und JBM

Checkliste für MAB und JBM – Bitte unbedingt beachten!