Fahrzeuge: Opel Astra

Der Opel Astra 1.6 Karavan wurde angeschaft für Dienstfahrten der BDKJ-Diözesanstelle und zum Verleih an die Mitgliedsverbände, Regios usw. Durch seine geräumige Ladefläche ermöglicht er auch den Transport von größeren Gegenständen.

Kosten
Zur Deckung der Haltungs-, Wartungs- und Verwaltungskosten hat der/die EntleiherIn folgende Gebühren zu entrichten:
Pro km 0,35 Euro
Die Treibstoffkosten trägt der/die EntleiherIn selbst.

Das Auto muss bei der Rückgabe vollgetankt sein!

Ausfallgebühren
Wenn das Fahrzeug abgesagt wird und keine Ersatzbelegung zustande kommt, sind 5,- Euro pro Tag zu zahlen.
Bei Überschreitung des Rückgabetermins sind 15,- Euro pro Tag zu zahlen.

Versicherung
Das Dienstfahrzeug ist Haftpflicht und Vollkasko (Selbstbeteiligung 460,- Euro/bei Teilkasko ohne Selbstbeteiligung) versichert. Der BDKJ haftet nicht für Schäden, die nicht von den Versicherungen gedeckt sind; solche Schäden sind vom Entleiher zu tragen. Im Falle eines vom Entleiher verschuldeten Unfall hat der/die EntleiherIn die davon entstandenen höheren Premien für die Haftpflicht und Kaskoversicherung grundsätzlich für 1 Jahr dem BDKJ zu ersetzen.

Standort
Standort des Dienstfahrzeugs in 86150 Augsburg, Kitzenmarkt 20 (in der Tiefgarage, 2. Untergeschoß).

Störungen, Schäden und Unfälle während des Verleihs
Die Fahrzeuge werden vom BDKJ Augsburg regelmäßig gewartet. Sollte es dennoch während des Entleihs zu Störungen am Fahrzeug komen (z.B. Reifenschäden, Störungen an der Elektrik), so können diese in einer anerkannten Fachwerkstatt behoben werden; die Ausgaben werden nach Vorlage der Originalrechnung vom BDKJ erstattet. Bei größeren Reparaturen (ab 250,- Euro) ist in jedem Fall vor der Behebung der BDKJ zu verständigen, ansonsten besteht kein Anspruch zur Kostenübernahme. Jeder Schaden und jeder Unfall, der während des Verleihs entsteht, ist unverzüglich beim BDKJ zu melden: 0821 / 31 52-141

Übergabe/Rücknahme
Der/die EntleiherIn sollte darauf achten, daß das Eine-Welt-Mobil bzw. der Opel in einem sauberen Zustand zurückgegeben wird. Ansonsten werden 10,- Euro Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.
Buß-, Verwaltungsgelder, Strafzettel u. ä. die Aufgrund von eigenem Fehlverhalten entstanden sind, werden vom BDKJ nicht übernommen!
Vor Antritt jeder Fahrt hat sich der/die EntleiherIn von der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu überzeugen und sich über die technischen Gegebenheiten zu informieren.