Hier gibt es Informationen, was Ihr alles bei uns ausleihen könnt. Ihr könnt uns eine E-Mail schreiben oder am besten direkt bei uns anrufen unter (08 21) 31 52 – 141.
Nun viel Spaß beim Stöbern!
Abholung der Geräte, Materialien und Fahrzeuge ist im Moment leider nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Allgemeine Verleihbedingungen
Der BDKJ verleiht diverse Gegenstände, Geräte und Fahrzeuge gegen Kostenbeteiligung an Jugendorganisationen und Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich für Zwecke der Jugendarbeit, für nicht kommerzielle Aktionen mit Kindern und Jugendlichen sowie an Gemeinden, Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Vereine.
Auftretende Schäden oder Verluste sind bei der Rückgabe zu melden. Der/Die EntleiherIn ist grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Für entsprechenden Versicherungsschutz hat der/die EntleiherIn zu sorgen (außer bei Fahrzeugen).
Bei direkter Weitergabe (EntleiherIn A gibt gemietete Sache direkt an EntleiherIn B weiter, ohne daß der BDKJ den korrekten Zustand dieser Sache überprüfen kann) ist der/die FolgeentleiherIn für alle aufgetretenen Schäden und Fehlbestände, die bei der Übergabe von EntleiherIn zu EntleiherIn nicht festgestellt wurde, schadensersatzpflichtig.
Eine Untervermietung oder Ausleihe an Dritte ist ausgeschloßen.
Der/die EntleiherIn hat selbst für die Abholung und den Rücktransport der entliehenen Gegenstände zu sorgen.
Der/die EntleiherIn hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand bzw. der Verkehrssicherheit der zu entleihenden Gegenstände bei der Übergabe zu überzeugen. Der Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Jede unentschuldigte Verlängerung hat erhöhte Verleihgebüren zur Folge. Im besonderen gelten die jeweiligen Vereinbarungen und besonderen Leihbedingungen der entliehenen Gegenstände
