Der BDKJ Diözesanverband Augsburg verleiht für das Jahr 2011 zum 15. Mal, einen nach dem Augsburger Diözesanpatron Bischof Simpert benannten Preis an eine Gruppe von Jugendlichen, die sich in besonderer Weise für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Der Preis ist mit EUR 500,00 dotiert. Zusätzlich wird ein Sonderpreis für ein gelungenes spirituelles Projekt in in Höhe von EUR 250,00 vergeben.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jugendwerkwoche am 14. Februar 2012 statt.
Bis 20. Januar 2012 müssen die Vorschläge mit Unterlagen beim BDKJ, Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg eingegangen sein.
Die Bedingungen zur Einreichung der Projekte können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Einreichungsbedingungen Bischof Simpert Preis 2011
Warum der Preis?
Mit diesem Preis will der BDKJ von jungen Menschen selbstverantwortete Aktivitäten und Projekte hervorheben und öffentlich würdigen, die oft übersehen werden. Andere Jugendliche sollen durch die vorgestellten Aktionen Anregungen und Impulse für deren Engagement hinsichtlich benachteiligter Kinder und Jugendlicher erhalten. Durch die Preisverleihung soll für diesen kinder- und jugendpolitischen Schwerpunkt eine öffentliche Aufmerksamkeit erreicht werden.
Warum “Bischof Simpert”-Preis?
Nach einer Legende hat Bischof Simpert ein kleines Kind vor einem reißenden Wolf gerettet. In unserer Zeit gibt es für Kinder und Jugendliche ganz andere Gefahren und Bedrohungen! Deshalb ist es auch heute notwendig, sich wie Bischof Simpert für die Belange von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Wer kann sich um den Preis bewerben?
Alle Gruppen der Jugendarbeit in der Diözese Augsburg, die sich in besonderer Weise für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen oder eingesetzt haben, d. h. die in der Zeit der Ausschreibung an einem ganz konkreten Projekt arbeiten, oder kurz zuvor ein Projekt abgeschlossen haben, können sich um den Simpert-Preis bewerben. BewerberInnen können Gruppen aus kath. Schulen, Pfarreien und den kath. Jugendverbänden sein.
Bewerbungsverfahren
Die in Frage kommenden Gruppen können von anderen Personen oder Gruppen vorgeschlagen werden, sie können sich aber auch selber um den Simpert-Preis bewerben.
In beiden Fällen ist es notwendig, dass der Jury für das jeweilige Projekt eine einfache Dokumentation (Vorstellung der durchführenden Gruppe, Name und Alter der MitarbeiterInnen, Name des Verbands, der Gruppe, der Pfarrgemeinde, Name des Ortes, Zeitraum des Projekts, Ziel des Projekts, Zielgruppe, Schritte der Planung und Durchführung, kurze Auswertung, evtl. Illustration durch Fotos oder Zeitungsberichte, Kontaktadresse für Rückfragen) in einem Schnellhefter erstellt wird. Außerdem bitten wir euch, das Projekt kompakt und ansprechend auf einem Din A1 Plakat darzustellen und repräsentative,digitale Fotos und gegebenenfalls ein Logo mit zu schicken.
Die Jury
Die Jury besteht aus vier Personen, die aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Kirche, Politik, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Presse) kommen und zwei Personen aus den BDKJ-Diözesankonferenzen.
Beispiele für Projekte
Bereich Bildung
- Hausaufgaben- oder Lernhilfe für ausländische Jugendliche
- Kinder- oder Jugendkulturprojekt
- Aktionen für mehr Mitsprache an den Schulen
Bereich Lebensraum
- Einrichtung und Gestaltung von Spiel-/Jugendräumen
- Sichere Straßen (Kinder vor Autos)
- Kindgerechter Lebensraum
Bereich Politik/Gesellschaft
- Mehr Mitsprache für Kinder und Jugendliche (Jugendforen)
- Gemeinsam Leben in Deutschland
- Gewaltfreies Kinderzimmer
- Projekte mit arbeitslosen Jugendlichen (Café)
Bereich Frauen- und Männerarbeit
- Sexuelle Gewalt
- Mädchen-/Jungen-Café
- Bereich Eine-Welt
- Partnerschaft mit Projekten der Eine-Welt-Arbeit
- Projekte mit und über Kinder/Jugendliche in der sog. 3. Welt
