Im Geschäftsverteilungsplan legt der BDKJ Diözesanvorstand (mindestens) zu Beginn eines jeden Arbeitsjahres seine Aufgabenbereiche fest und verteilt die entsprechenden Zuständigkeiten im Vorstandsteam.
Im Geschäftsverteilungsplan legt der BDKJ Diözesanvorstand (mindestens) zu Beginn eines jeden Arbeitsjahres seine Aufgabenbereiche fest und verteilt die entsprechenden Zuständigkeiten im Vorstandsteam.