Die Diözesanversammlung (DV) ist das höchste beschlussfassende Organ des BDKJ-Diözesanverbands. Es tagt in der Regel einmal jährlich ein ganzes Wochenende im ersten Kalender-Halbjahr.
Stimmberechtigte Mitglieder sind Delegierte aus den Vorständen der Mitgliedsverbände und den Vorständen der BDKJ Kreis-und Stadtverbände.
Einladung zur 2. Diözesanversammlung 2011
Hier findest du die Wahlausschreibung für die Diözesanversammlung 2011
Wahlausschreibung Diözesanvorstand
Protokolle vergangener Diözesanversammlungen
DV II 2010 – Protokoll der (außerordentlichen) BDKJ-Diözesanversammlung
