Der Diözesanausschuss (DA) ist das zweithöchste Organ im Verband und ist zwischen den jährlichen Diözesanversammlungen (DV) das oberste beschlussfassende Gremium.
Er tagt mindestens vierteljährlich, darüberhinaus auf Antrag eines diözesanen Organs.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Kontrolle des Vollzuges der Beschlüsse der DV
- Vorbereitung der DV
- Beratung und Beschluss der politischen Leitlinien für die Vertretungsaufgaben
- Vertretung des Diözesanvorstands
Mitglieder
- zehn VertreterInnen der Mitgliedsverbände
- zehn VertreterInnen der konstituierten Kreis-/Stadt- bzw. Regionalverbände
- die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes
