Grundsatz-Programm

In der von der BDKJ-Hauptversammlung am 16. Mai 1998 beschlossenen Fassung

Im Grundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird das Selbstverständnis des BDKJ für die Verantwortlichen im Verband, für die Kooperationspartner und -partnerinnen in Kirche, Gesellschaft und Staat und für Interessierte in Wissenschaft und Politik beschrieben.
Das Grundsatzprogramm ist Entwicklungen unterworfen und immer wieder zu überprüfen.
Es orientiert sich an den Satzungen, Ordnungen und gemeinsamen Zielen der Mitgliedsverbände des BDKJ.
Es beschreibt die Grundlagen und die originären Aufgaben des Dachverbands. Mit diesem Grundsatzprogramm vervollständigt und verdeutlicht der BDKJ seine Bundesordnung.

1. Grundlagen des BDKJ

Der BDKJ ist Dachverband seiner Mitgliedsverbände und ihrer regionalen Zusammenschlüsse.
Als selbständige, katholische Träger verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit bestimmen die Mitgliedsverbände des BDKJ ihre Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben und Methoden selbst.
Die Entstehung des BDKJ im Jahre 1947 war bestimmt von dem Willen der jungen katholischen Generation, nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Herrschaft und des Krieges die gemeinsame Grundlage katholischer Jugendverbände durch Zusammenarbeit deutlich zu machen und ihre Auffassungen gemeinsam in Kirche, Gesellschaft und Staat zu vertreten.
Mit den katholischen Christinnen und Christen in der Deutschen Demokratischen Republik war der BDKJ vor allem durch seine Partnerschaftsarbeit verbunden. Diese gewachsenen Beziehungen sowie die einigende Kraft des Glaubens waren der Grundstock für den gemeinsamen Aufbau von katholischer Jugendverbandsarbeit unter dem Dach des BDKJ nach der Wiedervereinigung Deutschlands.
Grundlage des BDKJ als Dachverband von katholischen Jugendverbänden sind Leben und Botschaft Jesu Christi.
Im Glauben können Kinder und Jugendliche Antwort auf die Frage nach dem Sinn ihres Lebens finden. Deshalb bietet ihnen der BDKJ in seinen Mitgliedsverbänden Möglichkeiten, die Lebenssituationen von Menschen und die Bedingungen ihres Zusammenlebens mit der Botschaft Jesu Christi zu konfrontieren und in Gemeinschaft Glauben zu erfahren und zu reflektieren. So können Kinder und Jugendliche in den Mitgliedsverbänden des BDKJ Ziele, Werte und Normen für ihr persönliches Leben und ihr politisches Handeln finden.
Der BDKJ setzt sich ein für die Achtung und Verwirklichung der universal gültigen individuellen und sozialen Menschenrechte, wie sie in der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthalten sind. Dazu gehören die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, die Toleranz gegenüber Andersdenkenden, die Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit und die freie Entfaltung des kirchlichen Lebens. Der BDKJ setzt sich ein für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker.

2. Ziele des BDKJ

Das gemeinsame Ziel im BDKJ besteht darin, Mädchen und junge Frauen, Jungen und junge Männer in ihrer personalen und sozialen Entwicklung und beim Entdecken, Formulieren und Vertreten ihrer spezifischen und gemeinsamen Interessen zu fördern. Dieses Ziel verwirklicht sich in der Erfahrung von Glaube und Freiheit, von Autonomie und Solidarität, in der Übernahme von Verantwortung, der Mitgestaltung der Kirche und im Einsatz für eine menschenwürdige Gesellschaft.

2.1 Mitgestaltung der Kirche

Der BDKJ mit seinen Mitgliedsverbänden ist Teil der Kirche. Er bietet in seinen Mitgliedsverbänden Orte, an denen junge Menschen in ihrer Identität als Mädchen und Junge, als Frau und Mann Glaubenserfahrungen suchen und Ausdrucksformen des Glaubens auf der Grundlage des Evangeliums entwickeln können. Erfahrungen in den Jugendverbänden, die vom gemeinsamen Glauben geprägt sind, lassen Kinder und Jugendliche Kirche erleben.
Diese Formen, in denen sich der Glaube von Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern ausdrückt, bringt der BDKJ als Bereicherung in die Kirche ein. Dabei entwickelt der BDKJ zusammen mit anderen kirchlichen Gruppierungen neue Wege des Dialogs und neue Strukturen der Partizipation in der Kirche und setzt sie in seinem Handeln um. Dieses Engagement basiert auf dem Einsatz für eine emokratische Kultur in der Kirche, die geprägt ist von den notwendigen Entscheidungs- und Mitbestimmungsrechten von Laien. Das verbandliche Leben ist Ausdruck einer solchen demokratischen Kultur in der Kirche. Im BDKJ finden Auseinandersetzungen über Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten statt, es werden Perspektiven für neue Wege eines gleichberechtigten Miteinanders von Christen und Christinnen entwickelt und umgesetzt.
Auf der Grundlage seiner Eigenständigkeit als katholischer Verband und seiner Bindung zur Kirche arbeitet der BDKJ mit den Leitungsgremien der Kirche zusammen. Mitgestaltung und Kritik versteht der BDKJ als Beitrag zu einer ständig zu erneuernden, von allen mitgestalteten Kirche, die ein Zeichen der Hoffnung für eine geschwisterliche Welt für alle Menschen ist. Dabei verwirklicht der BDKJ in der ökumenischen Zusammenarbeit den Anspruch gemeinsamen christlichen Handelns aus der Botschaft des Evangeliums.
Als vorrangig zu fördernde Träger von Jugendarbeit in der Kirche haben der BDKJ und seine Mitgliedsverbände Anspruch auf ideelle, personelle und materielle Förderung durch die Kirche.

2.2 Mitgestaltung der Gesellschaft

Im Interesse der eigenständigen Lebens- und Zukunftsgestaltung von Kindern und Jugendlichen setzt sich der BDKJ für eine gerechte, solidarische und zukunftsfähige Gesellschaft ein. Er will Mädchen und Jungen, junge Männer und Frauen zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung befähigen und anregen. Dazu gehört der Einsatz für Gerechtigkeit und Freiheit, gegen Unterdrückung, Ausbeutung und jede Form der Diskriminierung.
Bei der Suche nach wirkungsvollen Wegen einer bestmöglichen Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens setzt sich der BDKJ für eine größtmögliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft ein. Der BDKJ setzt sich dafür ein, dass traditionelle geschlechtsspezifische Rollenbilder hinterfragt und verändert sowie die strukturelle Benachteiligung von Mädchen und Frauen abgebaut werden. Er tritt ein für einen an Nachhaltigkeit orientierten Strukturwandel der Industriegesellschaft, der den Vorrang des Naturerhalts und der sozialen Gerechtigkeit sicherstellt.

Als Dachverband seiner Mitgliedsverbände und ihrer regionalen Zusammenschlüsse vertritt der BDKJ deren Interessen in der Jugendpolitik, der Jugendgesetzgebung und der Jugendförderung. Als eigenständiger Träger von Jugendarbeit in Staat und Gesellschaft kooperiert der BDKJ mit anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und des Bildungswesens.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben der BDKJ und seine Mitgliedsverbände zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben Anspruch auf öffentliche Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.

3. Aufgaben des BDKJ

Im BDKJ kooperieren Mitgliedsverbände und ihre regionalen Zusammenschlüsse. Der BDKJ vertritt in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden deren gemeinsame Interessen in Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen. Damit verkörpert der BDKJ die Eigenständigkeit katholischer Jugendverbände.
Der BDKJ stellt seine Arbeit und subsidiär die seiner Mitgliedsverbände in der Öffentlichkeit dar. Gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen tritt er für Kinder- und Jugendverbandsarbeit und deren ausreichende ideelle und finanzielle Absicherung ein. Er macht die für die Jugendarbeit relevanten Informationen seinen Mitgliedsverbänden und regionalen Zusammenschlüssen zugänglich und gewährleistet den Informationsaustausch über die Aktivitäten, die pädagogischen Modelle und Bildungsinhalte der Mitgliedsverbände.
Zu den Aufgaben des BDKJ gehören die Weiterentwicklung der theoretischen Grundlagen katholischer Jugendverbandsarbeit sowie die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich aus der Praxis der Jugendverbände ergeben. Der BDKJ führt die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch, soweit es sich um Aufgaben des Dachverbands handelt. Außerdem können ihm Bildungsaufgaben von den Mitgliedsverbänden übertragen werden.

4. Struktur und Arbeitsweise des BDKJ

Innerhalb von Angebotsformen und Arbeitsweisen in der kirchlichen Jugendarbeit stellen die Mitgliedsverbände im BDKJ die verbandliche Form dar:Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer entscheiden sich für eine Mitgliedschaft in Gruppen und für Angebote von Verbänden, die Möglichkeit zu Geselligkeit, Bildung, Selbstorganisation, zu Interessenvertretung und zum kirchlichen und gesellschaftlichen Engagement bieten. Dadurch werden sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und für dieses Engagement qualifiziert. Verbandliche Jugendarbeit lebt in besonderer Weise durch das Prinzip der Ehrenamtlichkeit, von Freiwilligkeit und Pluralität, Meinungsfreiheit und dmokratischen Strukturen, von Mitbestimmung und Mitwirkungsmöglichkeiten auf allen Ebenen.
Die Arbeit wird durch erwachsene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt und mitgestaltet. Im personalen Angebot der Mitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Mitgliedsverbände werden die Ziele des BDKJ verwirklicht.
Die Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben für den BDKJ ist an eine Wahl oder Beauftragung durch die dafür zuständigen Gremien gebunden.
Als Dachverband katholischer Jugendverbände will der BDKJ die Mitarbeit des kirchlichen Amtes in seinen Strukturen.
Dies kommt unter anderem durch die Frauen und Männer, Priester wie Laien, zum Ausdruck, die für die Geistliche Leitung gewählt und durch die jeweilige amtliche Ebene beauftragt werden.

Dieses Grundsatzprogramm wurde am 19. Januar 1999 durch den Vorsitzenden der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, genehmigt.